Aktuelles

Waldspielgruppe Ettenhausen

Das Anmeldeformular für das Schuljahr 23/24 ist freigeschaltet. 
Die Waldspielgruppe findet montags und eine zweite Gruppe donnerstags statt.


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

ausführliche Version, siehe Download

Angebot

  • Die Waldspielgruppe ist für Kinder ab 3 Jahren (inkl. bis Kinder die im September 3 jährig werden) bis zum Kindergarteneintritt. 
  • Es werden mindestens 8 Kinder und höchstens 12 Kinder von zwei Leiterinnen betreut.

 
Beginn der Waldspielgruppe

  • Das Waldspielgruppenjahr beginnt immer in der zweiten Wochen nach den Sommerferien.
  • Die Anmeldung gilt für das ganze Spielgruppenjahr. Die Anmeldungen werden nach Eingang berücksichtigt. Der Vertrag und die Passivmitgliedschaft laufen automatisch am Ende des Waldspielgruppenjahres anfangs Juli aus. Siehe Statuten des Vereins Waldspass.
  • Die Waldspielgruppe findet immer montags und ab Schuljahr 23/24 zusätzlich donnerstags von 8.45 – 11.15 Uhr statt. Der Treffpunkt befindet sich beim Schützenhaus Ettenhausen, Parkplätze sind vorhanden.
  • Die Waldspielgruppe bleibt während den örtlichen Schulferien und Feiertagen geschlossen.

 
Kosten/Abrechnung
Ein Waldspielgruppenmorgen kostet 23.50 Franken.
Der Betrag muss im Voraus pro Quartal bezahlt werden. Der Betrag ist unabhängig von der Anwesenheit des Kindes zu entrichten. Der freigehaltene Platz wird auch bei Krankheit und sonstigen Absenzen verrechnet.

Für den Fall, dass unter dem Jahr vorzeitig gekündigt wird, gilt in diesem Fall eine Kündigungsfrist von einem Monat. Es gilt folgende Regelung:
·      Im ersten Monat ist ein Unkostenbeitrag von 50 Fr. zu bezahlen.
·      Im zweiten Monat sind 2/3 der Quartalskosten zu bezahlen.
·      Ab dem dritten Monat wird der ganze Quartalsbetrag verrechnet.

Bei einer Kündigung vor Start des Waldspielgruppenjahres müssen folgende Kosten übernommen werden:
·      Kündigung bis Ende April: Unkostenbeitrag von 50 Fr.
·      Kündigung bis Ende Mai: ein Monatsbeitrag
·      Kündigung bis Ende Juni: zwei Monatsbeiträge
·      Kündigung bis Ende Juli: drei Monatsbeiträge

Medizinische Versorgung
Die Waldspielgruppenleiterin ist mit einer Notfallapotheke ausgerüstet. Diese wird von den Leiterinnen ohne Rückfragen genützt.

Fotos
Fotos von den Kindern, werden nur durch Einverständnis der Eltern auf der Homepage: www.waldspass.ch veröffentlicht.

Versicherung 

  • Unfall- oder Haftpflichtversicherung für das Kind, sowie Hin- und Rückweg liegt in der Verantwortung der Eltern.
  • Die Waldspielgruppenleiterin ist berufshaftpflichtversichert. 

 
Wetter
Die Waldspielgruppe findet das ganze Jahr statt. Bei Sturm, extremer Kälte und ähnlichen Gründen behält sich die Leiterin vor, die Waldspielgruppe aus Sicherheitsgründen abzusagen. Dies kann wetterbedingt auch kurzfristig passieren.