Verein Waldspass

1. Name und Sitz
Unter dem Namen „Waldspass“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Ettenhausen TG. Er ist politisch, konfessionell unabhängig, gemeinnützig und neutral.

2. Ziel und Zweck
2.1. Ziel des Vereins ist Folgendes:
 
Der Wald ist ein idealer Lern-, Bewegungs- und Spielort für Kinder. In geeigneten Rahmen dürfen die Kinder:

  • Kindsein;
  • Gedeihen und lernen im intensiven Miterleben der Naturprozesse;
  • Den Wald als Lebens-, Entwicklungs-, Spiel- und Lernraum entdecken;
  • Selbstbestimmt spielen und lernen;
  • In gleichaltrigen und altersgemischten Gruppen Rücksicht und Respekt erfahren und erlernen;
  • Im offenen Raum im Wald das friedliche Nebeneinander und Zusammenfinden erleben;
  • Es werden keine Lernprogramme durchgeführt, vielmehr wird eine Atmosphäre geschaffen, in welcher sich die Kinder wohlfühlen.
  • Mit Materialien aus dem Wald arbeiten, basteln, bauen, etc;
  • Umgang mit Werkzeugen, insbesondere mit Sackmessern, Hammer, Laubsäge, Holzsäge etc. 
  • Der Verein fördert den Kontakt unter den Eltern.

 
2.2 Zweck
 
Der Verein bezweckt den Betrieb und die Führung von einer oder mehreren Waldspielgruppen für Kinder im Vorschulalter sowie den Betrieb und die Führung von einer oder mehreren Waldwerkstätten, Waldnachmittagen und Waldprojekte für Kinder im schulpflichtigen Alter.
 
Der Verein kann weitere naturpädagogische Angebote, Veranstaltungen und Projekte initiieren, unterstützen und durchführen.

Mehr lesen, siehe Download Statuten Verein Waldspass.